Leihbedingungen
I. Maßgebliche Bedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr.
Abweichende Bedingungen des Bestellers sind für vi-media unverbindlich,
es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
II. Vertragsschluss/Bestellung
Eine Bestellung gilt erst dann als von uns angenommen, wenn über die Bestellung
eine nachträgliche schriftliche Bestätigung erteilt ist.
III. Preise/Kaution
Sämtliche in der Preisliste genannten Preise gelten ab vi-media und sind
zusätzlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Anlieferung, Auf- und Abbau
sowie Abholung des Mietgegenstandes werden gesondert in Rechnung gestellt. Die
vereinbarte Kaution ist mit dem Mietzins im voraus zu zahlen.
IV. Lieferumfang
Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt.
V. Abnahme und Gefahrübergang
Mangels abweichender Vereinbarung erfolgt die Übergabe ab vi-media. Der
Besteller ist berechtigt den Mietgegenstand am Übergabeort zu prüfen.
Die Gefahr geht mit der Übergabe des Mietgegenstandes auf den Besteller
über.
VI. Haftung aus Delikt
Vom Zeitpunkt des Gefahrübergangs an und solange sich der Mietgegenstand
im Besitz des Bestellers befindet, haftet der Besteller für alle am und
durch den Mietgegenstand entstehenden Schäden, es sei denn, die Schäden
sind auf Fehler unsererseits zurückzuführen. Der Besteller haftet
ebenso für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung des
Mietgegenstandes zustande kommen. Dem Besteller obliegt es den Mietgegenstand
mit entsprechendem Strom zu versorgen. Für eventuelle Stromausfälle
oder Stromunterversorgung haften wir nicht. Untervermietung oder Übergabe
des Mietgegenstandes durch den Besteller an Dritte sowie die Beförderung
oder Nutzung außerhalb der BRD ist ohne schriftliche Genehmigung untersagt.
Der Besteller haftet für sämtliche Schäden, die sich aus Verstößen
gegen diese Auflagen ergeben. Schadenersatzansprüche des Bestellers gegen
uns aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde durch uns
vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt
auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen. Für
Ordnungsstrafen, wie z.B. durch GEMA oder andere Behörden, die im Zusammenhang
mit der Nutzung des Mietgegenstandes erhoben werden, haften wir nicht.
Die diesbezüglich bestehenden gesetzlichen Regelungen sind vom Besteller
selbst zu beachten. Derartige behördliche Genehmigungen u.ä. sind
vom Besteller selbst einzuholen. Sollten wir auf diesem Sektor für den
Besteller tätig werden, bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Wir weisen weiter darauf hin, dass wir keine GEMA-Gebühr entrichten, dies
also ebenfalls Sache des Bestellers ist.
VII. Rückgabe Mietsache
Der Besteller hat den Mietgegenstand in dem Zustand zurückzugeben, in dem
er ihn erhalten hat. Weist der Mietgegenstand einen Defekt auf, hat der Besteller
die Reparaturkosten zu tragen.
VIII. Mietzeitraum und Verzug
Beginn und Ende der Mietzeit richten sich nach den im Mietvertrag bzw. auf dem
Lieferschein vereinbarten Daten. Kommt der Besteller mit der Rückgabe in
Verzug, hat der Besteller sämtliche daraus resultierenden Kosten zu tragen.
Insbesondere hat der Besteller jeden angefangenen Zusatztag (über den vereinbarten
Rückgabetermin hinaus) mit einem Betrag in Höhe des täglichen
Mietpreises zu vergüten.
IX. Zahlungsbedingungen
Der Mietzins ist grundsätzlich, sofern nicht anders vereinbart, im voraus
zu zahlen.
X. Sonstiges
Der Besteller hat uns jederzeit die Überprüfung des Mietgegenstandes
am Einsatzort zu gestatten und zu ermöglichen. Soweit der Mietgegenstand
durch uns oder durch uns vereinbarungsgemäß beauftragte Dritte bedient
wird, hat der Besteller für ausreichende unentgeltliche Verpflegung des
Dritten zu sorgen. Kommt der Besteller dieser Verpflichtung nicht oder nicht
in ausreichendem Maße nach, werden zusätzlich benötigte Speisen
und Getränke der Dritten dem Besteller zusätzlich in Rechnung gestellt.
Es ist dem Besteller und dem von ihm eingesetzten Personal untersagt, die Mietgegenstände
zu öffnen oder Reparaturen an den Mietgegenständen vorzunehmen, sofern
dies nicht ausdrücklich von uns erlaubt worden ist.
XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist , soweit rechtlich zulässig, Rostock.
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten gilt
ausschließlich deutsches Recht.
XII. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen nichtig sein oder werden, bleibt die
Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle einer
unwirksamen Bestimmung soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen
des rechtlich Zulässigen dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner
gewollt haben oder gewollt hätten.